Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ph-sg.de bzw. www.ph-gmuend.de veröffentlichte Webpräsenz der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd sowie die zugehörigen Subdomains.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseiten sind wegen des laufenden Umstellungsprozesses bei alten Downloads und Bildelementen sowie der Vorbereitung der Umstellung auf eine Responsive Homepage teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die in die Webseiten eingebundenen älteren PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Neu eingestellte PDF-Dateien werden in der Regel in barrierefreier Version erstellt.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.01.2022 erstellt und basiert auf einer von der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd durchgeführten Selbstbewertung.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten oder in den Anwendungen dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an presse(at)ph-gmuend.de. Postalisch erreichen Sie uns unter

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Hochschulkommunikation
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäbisch Gmünd

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass die Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschulkommunikation wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Hochschulkommunikation nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279-3360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de